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Nachtzielgeräte – was ist legal bzw. erlaubt und was ist verboten?

Diese Frage kommt in den letzten Wochen immer wieder auf und die Antworten sind oft verwirrend. Dazu kommt, dass die Bundesländer in Deutschland die entsprechenden Gesetze unterschiedlich auslegen Oft werden Geräte als Nachtzielgerät, oder Nachtziellösung bezeichnet und sind doch komplett verschieden – das eine Gerät ist z.B. legal, das andere Nachtzielgerät nicht. Wo sind die Unterschiede?

Erlaubt sind Nachtziellösungen, die nicht direkt mit einer Schusswaffe verbunden sind.

Legal und erlaubt sind sog. Handgeräte, also Geräte, die in keiner Weise direkt mit einer Schusswaffe verbunden sind. Erlaubt sind auch Nachtziellösungen, sogenannte Vorsatzgeräte, Lampen, Okulargeräte, die zwar montiert werden, aber eben nicht direkt auf eine Schusswaffe. Der entscheidende Unterschied liegt hier im Bestimmungszweck und im Aufbau. Denn hier ist der Bestimmungszweck nicht direkt auf Schusswaffen montiert zu werden, sondern auf eine Sportoptik wie Fernglas, Fernrohr, Zielfernrohr. Weiter haben diese Geräte auch kein Absehen (Fadenkreuz), also keine Verbotsmerkmale und sind somit erlaubt und frei zu erwerben und frei zu führen! Werden diese Geräte allerdings vor oder auf eine Optik montiert, dann gibt es auch dabei Vorschriften, die es zu beachten gilt. Es ist also wichtig, dass Sie vor Montage die gesetzliche Lage klären, ob Sie ein Vorsatzgerät auf ein Zielfernrohr / Schusswaffe montieren dürfen oder nicht. Weiter ist entscheidend, ob und welche Vorgaben es in Form von Geräten, die Verwendung von Aufhellern, der Technik allgemein und Bedingungen, unter denen die Geräte montiert werden dürfen zu beachten gibt. Bitte beachten Sie auch unbedingt die aktuelle Gesetzeslage in Ihrem Bundesland bzw. auch auf die jagdliche Gesetzeslage.

Diese Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung sind in Deutschland verboten

Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sind verboten. Die verbotenen Nachtzielgeräte sind zur direkten Montage auf Schusswaffen bestimmt und verfügen zusätzlich über ein eingebautes Zielhilfsmittel. Beispielsweise in Form von Absehen ( Fadenkreuz) oder anderen Markierungen, zum Anvisieren eines Ziels. Diese Nachtzielgeräte sind damit klar bestimmt für eine Schusswaffe und fällen dadurch sogar unter verbotene Gegenstände! Das bedeutet, dass allein schon der Besitz eines solchen Geräts strafbar ist.

Die Rechtsprechung im Ausland

Leider sind Gesetze im Ausland anders als in Deutschland und wenn Sie dort auf die Jagd gehen wollen, dann müssen Sie sich unbedingt vorher informieren. Hier gibt es von Land zu Land große Unterschiede.

Unser Nachtsicht-Sortiment für die Jagd und zur Tierbeobachtung

Bei diesen Geräten ist der Besitz nach aktueller Rechtsprechung erlaubt. Bei der Montage kann die Rechtsprechung von Bundesland zu Bundesland abweichen.

Nachtsichtvorsatzgeräte:

Nachtsicht Vorsatzgeräte dedal552

Fusion Technologie:

Fusion Technologie:

Wärmebildgeräte zur Beobachtung:

Wärmebildgeräte zur Beobachtung:

IR-Laser:

4

Wärmebildvorsatzgeräte:

2

Nachtsicht – Beobachtungsgeräte:

Nachtsicht-Beobachtungsgerät
Fabian Prüller

Vorort-Termine, bitte nach Vereinbarung

Mit meiner individuellen Beratung hier vor Ort kümmere ich mich ganz persönlich um Ihre Fragen und Wünsche.

Ich möchte mir Zeit für Sie nehmen und bitte Sie deshalb grundsätzlich immer um eine Terminvereinbarung. Vielen Dank.

Ihr Fabian Prüller

Das Jagdfux Versprechen

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